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 Energieberatung für Schwerin - Hamburg - Bremen.

Bau- und Energieberater Sascha Ehlers.

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Gesucht und gefunden ?


Hier nun nahezu alle Angebote meiner unabhängigen Bau- und Energieberatung im Einzelnen übersichtlich aufgelistet.
Vorher aber dazu noch ein Video im Format Kurzpräsentation für Sie als möglicher Interessent dieser Dienstleistungen.





Meine Angebotspalette soll nicht unbedingt zu den günstigsten oder gar billigsten gehören, viel mehr aber zu den besten und
nachhaltigsten Beratungs- und Planungsarbeiten in dieser bedeutenden Branche. Jeder Beteiligte hat dann etwas davon
und so kann auch mein Service noch viele weitere Jahre angeboten werden.



1. Energieausweis / Energiepass

Ein Energieausweis ( auch ehem. 'Energiepass' genannt ) nach GEG ( GebäudeEnergieGesetz ) ist in der Regel der Anfang einer guten Energieberatung. Der Energieausweis soll den Energieverbrauch eines Wohnhauses bzw. sogenannte Nichtwohngebäude ( d. h. Industriegebäude oder Büro- und Geschäftshaus ) einheitlich dokumentieren. Das Bandtachometer im Energieausweis zeigt, ob sich der Energieverbrauch im grünen, gelben oder gar im roten Bereich befindet - ähnlich, wie bei den Energieeffizienzklassen von Kühlschränken ( A+ bis H ). Besonders interessant sind aber die individuellen Modernisierungsempfehlungen für das entsprechend geprüfte Wohnhaus bzw. Nichtwohngebäude. Anhand dieser Empfehlungen wird Ihnen verdeutlicht, welche sinnvollen Energieeinsparmaßnahmen für das Wohnhaus bzw. Nichtwohngebäude vernünftigerweise zuerst und zuletzt in Betracht zu ziehen sind.
Wichtig: Der Gesetzgeber verlangt seit dem 01.01.2009 den Energieausweis für Ihr Wohnhaus, wenn es neu vermietet oder verkauft werden soll. Dies gilt seit dem 01.07.2009 auch für Nichtwohngebäude ( Gewerbe ). Dieses Gesetz gilt für alle Wohnhäuser bzw. beheizbare Nichtwohngebäude - egal welches Baujahr ( Ausnahme: Die Immobilie steht offiziell unter 'kompletten' Denkmalschutz. Es reicht hier nicht aus, wenn z. B. nur die Fassade unter Denkmalschutz steht ). Wenn Sie den Ausweis nicht bzw. nicht vollständig oder zu spät ( z. B. nach dem Verkauf ) vorlegen, begehen Sie als Vermieter oder Verkäufer eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu EUR 15.000,- nach sich ziehen kann. Also kümmern Sie sich lieber rechtzeitig vor der Vermietung oder dem Verkauf um den Energieausweis. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Energieausweis handelt. Beide sind jeweils 10 Jahre gültig und gesetzlich anerkannt. Für den ( preiswerteren ) verbrauchsorientierten Ausweis darf der damalige Bauantrag des Wohnhauses nicht vor dem 01.11.1977 liegen. Liegt der Bauantrag davor, dann darf nur der bedarfsorientierte Ausweis ausgestellt werden. Zwei Ausnahmen bestehen aber dann, wenn das Wohnhaus mehr als 4 Wohneinheiten hat oder in der Vergangenheit energetisch soweit modernisiert worden ist, so dass aktuell mindestens die 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt wird. Für Nichtwohngebäude kann ohne Einschränkung wahlweise der verbrauchs- oder bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden.
Als guter Einstieg hierfür ist der Beratungsgutschein ( 1a-Energieausweisberatung.SaschaEhlers.de ) zu empfehlen.



2. Geförderte Energieberatung

Die geförderte Energieberatung mit einem zertifizierten Gebäude-Energieberater gibt es einmal für das private Wohnhaus durch die BAFA Vor-Ort-Beratung ( 80 % ) und bei dem Gewerbebetrieb ist es auch mittlerweile die BAFA mit der Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ). Die Förderung beträgt hier auch bis zu 80 % !
Als guter Einstieg hierfür ist der Beratungsgutschein ( 1a-Energieberatung.SaschaEhlers.de ) zu empfehlen.



3. Planungsunterstützung

"Was zuerst und was zuletzt anpacken ?"
( Top-Reihenfolge wäre: 1. Planungs-, 2. Finanzierungs- und 3. Bau- sowie dazu zeitgleich 4. Überwachungsphase. )

Wenn Sie sich entschlossen haben ein Bau- bzw. Energieeinsparvorhaben durchzuführen, ist eine gut durchdachte Strategie zwingend notwendig, damit Ihre Absicht überhaupt Aussicht auf Erfolg haben wird und nicht etwa in einem finanziellen Fiasko versandet.
Als guter Einstieg hierfür ist der Beratungsgutschein ( 1a-Baubetreuung.SaschaEhlers.de ) zu empfehlen.



4. Besonders preiswertes Bauen eines Neubaus

Wenn das verfügbare bzw. finanzierbare Baugeld knapp ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass Sie sich keinen Neubau leisten können.
Als guter Einstieg hierfür ist der Beratungsgutschein ( 1a-Bauberatung.SaschaEhlers.de ) zu empfehlen.



5. Besonders preiswertes Sanieren, Modernisieren, Um-, Aus- und Anbauen

Wenn auch hier das verfügbare bzw. finanzierbare Baugeld knapp ist, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie sich z. B. eine aufwendigere Altbausanierung nicht leisten können.
Als guter Einstieg hierfür ist der Beratungsgutschein ( 1a-Altbausanierung.SaschaEhlers.de ) zu empfehlen.



6. Baubegleitung

"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser !"
( Die KfW-Bank bzw. BAFA fördert Baubegleitung mit 50 % in Kombination mit den aktuellen KfW-/BAFA-Programmen. )

Ein Neubau oder eine größere Altbausanierung ohne Baumängel - ja, dies wäre eine wahre Rarität. Deshalb gilt bei der Bauausführung ein besonderes Augenmerk !
Wer hat schon etwas davon, wenn Baudienstleistungen unsachgemäß ausgeführt werden und evtl. dadurch gravierende Baumängel entstehen ?
Als guter Einstieg hierfür ist der Beratungsgutschein ( 1a-Baubegleitung.SaschaEhlers.de ) zu empfehlen.




Für Fragen oder Hinweise stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Ihr Bau- und
Energieberater


Ihr Energieberater Hamburg Schwerin Bremen.
           Sascha Ehlers
           ( Mobil: 01 73 - 6 35 09 16 · E-Mail: mail@SaschaEhlers.de )

 

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© Dipl.-Ing. Sascha Ehlers, Stand: 17. Dezember 2024